Unlautere Telefonwerbung ade
von nel • 26.01.2009 • Kategorien: Allgemein, PolitikSamstagmorgen, endlich Wochenende, der Frühstückstisch ist gedeckt – und das Telefon klingelt… Spontan vermutet man hinter dem Klingeln vielleicht den obligatorischen Anruf der Mutter. Schön wär’s! Am anderen Ende der Leitung ertönt keine vertraute Stimme, sondern eine mühsam freundlich klingende fremde.
Am Morgen oder aber auch in der Mittagspause, nach dem Feierabend und eigentlich jederzeit stiften sie in uns Unbehagen dort, wo es uns richtig piekst: in unserer Freizeit. Es handelt sich um Anrufe, bei denen unlautere Telefonwerbung betrieben wird. Bei einem klassischen Telefonverkauf (auch Telemarketing oder Telefonmarketing genannt) werden dem Angerufenen etwa unaufgefordert Abonnements für Zeitungen, Produkte wie Wein oder – auch sehr beliebt – Lotteriescheine angeboten.
Fakt ist, Telefonwerbung ist gegenüber Verbraucherinnen und Verbrauchern ohne deren Einwilligung gemäß § 7 Abs. 2 Nr. 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) unzulässig. Dennoch setzen sich unseriöse Firmen zu Lasten der VerbraucherInnen über dieses Verbot hinweg. Damit ist bald Schluss, das verspricht zumindest der Gesetzentwurf vom 30. Juli 2008 gegen unlautere Telefonwerbung zur Verbesserung des Verbraucherschutzes.
Momentan befindet sich der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf noch in der Pipeline, soll heißen, er wird derzeit in den gesetzgebenden Körperschaften beraten. Der Bundesrat hat seine Stellungnahme zu dem Entwurf bereits im September vergangenen Jahres abgegeben. Im Anschluss wurde er zusammen mit der Stellungnahme des Bundesrates und der Gegenäußerung der Bundesregierung dem Deutschen Bundestag zur Beratung zugeleitet. Nach der ersten Lesung im November 2008 hat der federführende Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages zusätzlich beschlossen, eine Sachverständigenanhörung zu dem Gesetzentwurf durchzuführen. Das weitere parlamentarische Verfahren hängt noch von vielen weiteren Unwägbarkeiten ab, die nicht in der Hand des Bundesministeriums der Justiz liegen. Uns bleibt also nur, die Augen und Ohren offen zu halten und auf das baldige Inkrafttreten des neuen Gesetzes zu hoffen.
Was genau bringt uns dann dieses neue Gesetz? In ihm ist klargestellt, dass Telefonwerbung nur mit einer zuvor abgegebenen ausdrücklichen Erklärung, Werbeanrufe erhalten zu wollen, erlaubt ist. Wird diese Regelung von Firmen nicht eingehalten, so drohen ihnen Geldstrafen in Höhe von bis zu 50.000 Euro. Zudem darf bei einem Anruf die Rufnummer nicht, wie bisher üblich, unterdrückt sein. Geschieht dies dennoch, bußen die »Identitätsverschleierer« mit bis zu 10.000 Euro. Ebenso soll ein am Telefon abgeschlossener Vertrag künftig widerrufbar sein.
Bleibt abschließend noch zu sagen, dass wir nach Inkrafttreten des Gesetzes hoffentlich ungestört unser Frühstück einnehmen dürfen – wenn dann nicht doch die Mutti anruft.
Mehr Infos unter: www.bmj.bund.de/cold-calling
nel ist Manela Kodalle
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